Es stehen geschützte Wohngemeinschaften für jeweils zwei bis drei Personen zur Verfügung. Jede Person erhält ein eigenes, möbliertes Zimmer, welches auf Wunsch auch selber möbliert werden kann. Wohnzimmer, Küche und Bad werden mit den Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern geteilt. Ein Pensionsvertrag regelt die gegenseitigen Verpflichtungen. Es wird ein Pensionspreis erhoben.
Beim Begleiteten Einzelwohnen werden die Klientinnen und Klienten in eigener Wohnung betreut. Eine Betreuungsvereinbarung regelt die gegenseitigen Verpflichtungen. Es werden die Betreuungsstunden verrechnet. Bei entsprechender Berechtigung werden die Kosten durch Ergänzungsleistungen gedeckt.
Die Betreuung richtet sich nach dem Grundsatz „So wenig wie möglich, soviel wie nötig“. Sie umfasst die Beratung und Unterstützung in organisatorischen und zwischenmenschlichen Belangen des Alltags durch qualifizierte Fachpersonen. Dabei steht die Förderung einer selbstverantwortlichen Lebensführung mit dem Ziel einer grösstmöglichen Autonomie im Zentrum.