Aufnahme im Bereich Wohnen

Bewohnerinnen und Bewohner sind Bezüger einer IV Leistung. Diese kann eine Rente, eine medizinische Massnahme, eine berufliche Eingliederungsmassnahme, eine Hilflosenentschädigung oder eine Erwerbsunfähigkeitsbestätigung (mindestens 10%) einer kantonalen IV-Stelle beinhalten. Bei entsprechender Indikation und dem Vorliegen einer Kostengutsprache können auch Personen ohne IV-Berechtigung begleitet werden. Bewohnerinnen und Bewohner der Wohngemeinschaften müssen über eine Tagesstruktur verfügen. Das heisst, sie benützen therapeutische Angebote wie Tagesklinik, Tagesstätte, geschützte Werkstätte oder Ateliers. Zudem unterstützt ein regelmässiger Therapiebesuch bei einem Psychiater oder einer Psychiaterin den Gesundheitszustand.
Beim Begleiteten Einzelwohnen wird eine vorhandene Tagesstruktur nicht zwingend vorausgesetzt, sie wird aber empfohlen, um der Gefahr der sozialen Isolation entgegen zu wirken.

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